Victor Franz Hess Award (in German only)
Allgemeine Bedingungen für die Vergabe
Der Fachausschuss "Kern- und Teilchenphysik" der ÖPG vergibt gemäß Beschluß durch den Vorstand der ÖPG vom 30.01.1987 den Victor Franz Hess-Preis, einen Förderungspreis für hervorragende Dissertationen auf dem Gebiet der Kern- und Teilchenphysik. Dieser Beschluss erfolgte auf Anregung der jährlichen Versammlung 1986 des Fachausschusses "Kern- und Teilchenphysik". Ziel des Preises ist die Förderung von jungen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern und eine Belebung der wissenschaftlichen Aktivitäten des Fachausschusses "Kern- und Teilchenphysik". Insbesonders sollen junge Kolleginnen und Kollegen motiviert werden, zu diesen Aktivitäten beizutragen. Der Preis kann höchstens einmal jährlich, und nur ungeteilt, vergeben werden.
Die auszuzeichnende Dissertation muss an einer österreichischen Universität eingereicht und approbiert sein. Weiters soll die Approbation nicht länger als zwei Kalenderjahre zurückliegen. Im Sinne der Nachwuchsförderung sollte die Preisträgerin / der Preisträger in der Regel nicht älter als 35 Jahre sein.
Anträge auf Auszeichnung einer Dissertation können durch jedes ÖPG-Mitglied mit abgeschlossenem Hochschulstudium gestellt werden, nicht aber von der / vom Auszuzeichnenden selbst. In der Regel muss die auszuzeichnende Arbeit auf der jährlichen Fachtagung des Fachausschusses "Kern- und Teilchenphysik" vorgetragen worden sein. Die Anträge sind zeitgerecht unter Beilage einer ausführlichen Begründung und eines gebundenen Exemplares der auszuzeichnenden Dissertation der / dem Vorsitzenden des Fachausschusses "Kern- und Teilchenphysik" zu übermitteln. Der Einreichtermin wird in der jährlichen Ausschreibung derart festgelegt, daß eine ausreichende Begutachtungsfrist vor Drucklegung des Programmes der Jahrestagung der ÖPG gewährleistet ist.
Über die Anträge entscheidet ein Komitee, bestehend aus der / dem Vorsitzenden des Fachausschusses "Kern- und Teilchenphysik" und ihren / seinen 3 unmittelbaren Vorgänger/innen, mit der Mehrheit (d.h. mit mehr als der Hälfte) der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Den Vorsitz führt die / der amtierende Vorsitzende des Fachausschusses. Zur Beschlussfähigkeit ist die persönliche Anwesenheit von zumindest 3 Mitgliedern des Komitees notwendig. Eine Beschlussfassung hat möglichst vor der Drucklegung des Programmes der Jahrestagung der ÖPG, jedenfalls aber vor der Jahrestagung der ÖPG, zu erfolgen. Die nochmalige Beschlussfassung über eingereichte Arbeiten im darauffolgenden Jahr ist möglich.
Bei Befangenheit eines der Mitglieder des Victor Franz Hess-Preiskomitees bestimmt der/die jeweilige Vorsitzende des Fachausschusses "Kern- und Teilchenphysik" ein Ersatzmitglied des Preiskomitees.
Die Überreichung der Auszeichnungsurkunde, verbunden mit einem Vortrag der Preisträgerin / des Preisträgers, erfolgt im Rahmen der Jahreshaupttagung der ÖPG. Die Preisträgerin / der Preisträger soll ebenfalls auf der jährlichen Tagung des Fachausschusses "Kern- und Teilchenphysik" zu einem Vortrag eingeladen werden.
Die erste Ausschreibung des Victor Franz Hess-Preises erfolgte für das Jahr 1987.
Der Victor Franz Hess-Preis ist derzeit mit 1.000 Euro aus Mitteln des Fachausschusses "Kern- und Teilchenphysik" dotiert.
Eine Ausschreibung zum Victor Franz Hess-Preis finden Sie während der Einreichfrist auf der Seite "Aktuelle Informationen" - "Ausschreibungen von Preisen".
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