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Max Auwärter-Preis

Der Max Auwärter-Preis für Studierende und junge WissenschafterInnen wird alle zwei Jahre von der Max Auwärter-Stiftung in Balzers, Fürstentum Liechtenstein vergeben. Für die Verleihung des Preises in Frage kommen WissenschafterInnen an Universitäten und Forschungsinstitutionen bis zum Alter von 35 Jahren, die eine signifikante wissenschaftliche Arbeit auf den Gebieten der Oberflächenphysik, der Grenzflächenchemie und der anorganischen sowie organischen dünnen Schichten als AlleinautorInnen veröffentlicht haben.

Der Max Auwärter-Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Eine Aufteilung des Preises unter mehreren Bewerbern ist möglich. Von einer Preiszuerkennung kann Abstand genommen werden, falls keine preiswürdigen Arbeiten eingereicht werden.

Eine wiederholte Verleihung des Max Auwärter-Preises an ein und dieselbe Person ist nicht vorgesehen.

Über die Vergabe entscheidet ein Preisgericht, dessen Zusammensetzung der Stiftungsrat bestimmt. Das Preisgericht kann erforderlichenfalls auch Gutachten anderer Fachleute einholen. Die Mitglieder des Preisgerichtes und die Gutachter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entscheidung des Preisgerichtes ist endgültig und unterliegt keinerlei Anfechtung, insbesondere auch nicht vor Gericht.

Eine Ausschreibung zum Max Auwärter-Preis finden Sie während der Einreichfrist auf der Seite "Aktuelle Informationen" - "Ausschreibungen von Preisen".

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