Österreichische Physikalische Gesellschaft


Von der ÖPG vergebene Preise

Jedes Jahr vergibt die ÖPG den Physikpreis an Nachwuchsphysiker, und zwar abwechselnd als LUDWIG - BOLTZMANN - Preis auf dem Gebiet der theoretischen und als FRITZ - KOHLRAUSCH-Preis auf dem Gebiet der experimentellen Physik. Weiters vergibt der Fachausschuß "Kern- und Teilchenphysik" einen jährlichen Förderungspreis für hervorragende Dissertationen auf dem Gebiet der Kern- und Teilchenphysik (VICTOR - HESS - Preis, erstmals 1987). Der Fachauschuß "Festkörperphysik" vergibt einen jährlichen Förderungspreis für hervorragende Dissertationen auf dem Gebiet der Festkörperphysik (KARLHEINZ SEGER - Preis, erstmals 1995). Ebenso schreibt die ÖPG den "AVL - LIST - Preis" für Arbeiten auf dem Gebiet der angewandten Physik aus (erstmals 1987). Seit 1990 wird der "ROMAN - ULRICH - SEXL - Preis" für besondere Leistungen in Unterricht und Lehre vergeben. Mit Vorstandsbeschluß vom 3. Dezember 1993 prämiiert die ÖPG auch Fachbereichsarbeiten Physik. Weiters der AT&S Forschungspreis für Arbeiten auf dem Gebiet der Festkörperphysik vergeben.
Physik-Preis der ÖPG (KOHLRAUSCH/BOLTZMANN Preis)
VIKTOR HESS-Preis
AVL-LIST-PREIS für Angewandte Physik
ROMAN ULRICH SEXL-Preis
KARLHEINZ SEEGER-Preis
AT&S Forschungspreis
PHYSIK - Preisträger

Physik-Preis der ÖPG

 

Allgemeine Bedingungen für die Zuerkennung des Fritz KOHLRAUSCH - bzw. Ludwig BOLTZMANN - Preises

Die Jahreshauptversammlung der ÖPG stiftete am 22. September 1953 in Innsbruck mit dem Ziel der Nachwuchsförderung den Physik-Preis der ÖPG, welcher höchstens einmal im Jahr, und zwar abwechselnd als Fritz - KOHLRAUSCH - Preis für eine experimentelle Leistung und als Ludwig - BOLTZMANN - Preis für eine theoretische Leistung vergeben werden soll. Für die Preiszuerkennung kommt eine ausgezeichnete wissenschaftliche Arbeit aus dem Gesamtgebiet der Physik in Betracht, welche in derRegel im jeweils letzten Kalenderjahr erschienen sein soll; sie muß entweder eine neue Methodik entwickeln oder grundlegend neue Resultate mittels bereits bekannter Methoden zu verzeichnen haben, wobei strengere Anforderungen als an Dissertationen zu stellen sind.

Als Preisträger kommen Nachwuchsphysiker (Doktoranden, Assistenten, sowie jüngere Dozenten, welche in der Regel nicht älter als 35 Jahre sind) in Betracht. Beamtete Professoren und Institutsleiter sind demnach von einer Preiszuerkennung ausgeschlossen.

Anträge auf Auszeichnung bestimmter Arbeiten können durch jedes Mitglied der ÖPG gestellt werden, nicht aber vom Auszuzeichnenden selbst. Über die Anträge entscheidet der ÖPG-Vorstand mit Stimmenmehrheit.

In der Verleihungsurkunde soll zum Ausdruck kommen, daß der Preis aus laufenden Mitgliedsbeiträgen gestiftet ist (siehe Protokoll der Vorstandssitzung vom 5. Dezember 1953). Die erste Preisverleihung erfolgte in der Jahreshauptversammlung 1955 in Wien.

Der Physik-Preis ist derzeit mit 2200 € dotiert.

Durchführungsbestimmungen zur Verleihung des Physik-Preises

(beschlossen in der Vorstandssitzung am 22.09.1992)

 

  1. Als auszuzeichnende Arbeit kann entweder eine einzige Veröffentlichung oder eine Reihe von maximal drei thematisch eng zusammenhängenden Veröffentlichungen gelten.
  2. Die im Jahre x auszuzeichnende Arbeit soll im Laufe der Kalenderjahre x-2 und x-1 erschienen sein; falls sich die Arbeit aus mehreren Einzelveröffentlichungen zusammensetzt, darf höchstens eine davon entweder im Jahre x-3 erschienen oder vor dem Ende des Jahres x-1 endgültig zur Veröffentlichung gekommen sein.
  3. Der Preis kann auch für eine mit Koautoren veröffentlichte Arbeit verliehen werden, falls der Kandidat (die Kandidatin) zur Planung und Durchführung der Arbeit maßgeblich beigetragen hat. Der Vorstand wird in dieser Frage in der Regel eine vertrauliche Stellungnahme von mindestens einem der Koautoren einholen.
  4. Ein vom Vorstand aus seinen Mitgliedern bestellter Berichterstatter holt über die eingelangten Vorschläge nach Möglichkeit zwei voneinander unabhängige Gutachten ein, wobei die Einholung vergleichender Gutachten über Kandidat(inn)en mit vergleichbaren Arbeitsgebiet anzustreben ist. Den Gutachtern wird neben einer Kopie der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Arbeit ein Lebenslauf und ein Schriftenverzeichnis zugeschickt. In besonderen Fällen können weitere für das Verständnis der Arbeit wichtige Unterlagen beigelegt werden; hierüber entscheidet der Berichterstatter nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden.
  5. Pro Kandidat(in) kann nur eine Arbeit (im Sinne von 1.) betrachtet werden.
  6. Entspricht ein Vorschlag nicht den Preisbestimmungen oder den Durchführungsbestimmungen, so ist dem Vorschlagenden die Gelegenheit einzuräumen, den Vorschlag entsprechend anzupassen. Werden mehrere Vorschläge, die gleiche Personen betreffend, gemacht, so werden die Vorschlagenden um die Erarbeitung eines gemeinsamen Vorschlages ersucht.
  7. Sind die unter 6. erwähnten Bemühungen nicht erfolgreich, so kann der Berichterstatter in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden entweder von sich aus die notwendigen Änderungen durchführen oder allenfalls den Vorschlag ablehnen; im Falle mehrerer Vorschläge, die gleiche Person betreffend, können sie bei Nichtzustandekommen eines gemeinsamen Vorschlages bestimmen, welcher Vorschlag weiterbetrachtet wird.
  8. Über die Interpretation dieser Durchführungsbestimmungen entscheidet der Vorsitzende nach Rücksprache mit dem Berichterstatter. In Zweifelsfällen holt er, falls die Zeit es zuläßt, vor seiner Entscheidung die Meinung der übrigen Vorstandsmitglieder ein.

VIKTOR HESS-Preis

 

Allgemeine Bedingungen für die Vergabe

Der Fachausschuß Kern- und Teilchenphysik der ÖPG vergibt gemäß Beschluß durch den Vorstand der ÖPG vom 30.01.1987 den Viktor-Heß-Preis, einen Förderungspreis für hervorragende Dissertationen auf dem Gebiet der Kern- und Teilchenphysik. Dieser Beschluß erfolgte auf Anregung der jährlichen Versammlung 1986 des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik. Ziel des Preises ist die Förderung von jungen Wissenschaftern und eine Belebung der wissenschaftlichen Aktivitäten des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik. Insbesonders sollen junge Kollegen motiviert werden, zu diesen Aktivitäten beizutragen. Der Preis kann höchstens einmal jährlich, und nur ungeteilt, vergeben werden.

Die auszuzeichnende Dissertation muß an einer österreichischen Universität eingereicht und approbiert sein. Weiters soll die Approbation nicht länger als zwei Kalenderjahre zurückliegen. Im Sinne der Nachwuchsfördeung sollte der Preisträger in der Regel nicht älter als 35 Jahre sein.

Anträge auf Auszeichnung einer Dissertation können durch jedes ÖPG-Mitglied mit abgeschlossenem Hochschulstudium gestellt werden, nicht aber vom Auszuzeichnenden selbst. In der Regel muß die auszuzeichnende Arbeit auf der jährlichen Fachtagung des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik vorgetragen worden sein. Die Anträge sind zeitgerecht unter Beilage einer ausführlichen Begründung und eines gebundenen Exemplares der auszuzeichnenden Dissertation dem Vorsitzenden des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik zu übermitteln. Der Einreichtermin wird in der jährlichen Ausschreibung derart festgelegt, daß eine ausreichende Begutachtungsfrist vor Drucklegung des Programmes der Jahrestagung der ÖPG gewährleistet ist.

Über die Anträge entscheidet ein Komitee, bestehend aus dem Vorsitzenden des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik und seinen 3 unmittelbaren Vorgängern, mit der Mehrheit (d.h. mit mehr als der Hälfte) der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Den Vorsitz führt der amtierende Vorsitzende des Fachausschusses. Zur Beschlußfähigkeit ist die persönliche Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern des Komitees notwendig. Eine Beschlußfassung hat möglichst vor der Drucklegung des Programmes der Jahrestagung der ÖPG, jedenfalls aber vor der Jahrestagung der ÖPG, zu erfolgen. Die nochmalige Beschlußfassung über eingereichte Arbeiten im darauffolgenden Jahr ist möglich.

Die Überreichung der Auszeichnungsurkunde, verbunden mit einem Vortrag des Preisträgers, erfolgt im Rahmen der Jahreshaupttagung der ÖPG. Der Preisträger soll ebenfalls auf der jährlichen Tagung des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik zu einem Vortrag geladen werden.

Die erste Ausschreibung des Viktor-Heß-Preises erfolgte für das Jahr 1987. Der Viktor-Heß-Preis ist derzeit mit ATS 10.000,- aus Mitteln des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik dotiert. Die Erhöhung der Dotierung auf ATS 10.000,- ist seit 1997 gültig.


AVL-LIST-Preis für Angewandte Physik

 

Allgemeine Bedingungen für die Vergabe

Der Preis wurde von der AVL List GmbH. zur Auszeichnung jüngerer Physiker gestiftet, die ein in wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht besonders bedeutendes Projekt der angewandten Physik initiiert oder eigenverantwortlich durchgeführt haben, wobei eine Zusammenarbeit mit der Industrie oder eine industrielle Verwertbarkeit bestehen soll. Ziel dieser Einrichtung ist die Förderung der Kooperation zwischen jüngeren Physikern (insbesondere an den Universitäten) und der Industrie.

Die Mitglieder der ÖPG können entsprechend qualifizierte Kandidaten vorschlagen. Die Anträge, die auch von den Kandidaten selbst eingebracht werden können, müssen eine kurze Beschreibung des Projektes enthalten, in der sowohl der technische Neuheitsgrad und die wirtschaftliche/technische Bedeutung, als auch die konkreten Schritte, welche zur industriellen Verwertung unternommen wurden, angegeben sind. Weiters sind der Bewerbung ein Lebenslauf und eine kurze Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs anzuschließen.

Die Anträge müssen zeitgerecht bei Herrn Dipl.-Ing. Helmut List, AVL LIST Ges. m. b. H., Kleiststraße 48, A-8020 Graz, mit dem Vermerk "AVL-LIST-Preis" einlangen. Die Zuerkennung des Preises erfolgt durch den Vorstand der ÖPG. Die Überreichung des Preises findet anläßlich der ÖPG-Jahrestagung statt. Der Preis wurde erstmals 1987 in Graz vergeben. Derzeit ist der Preis mit ATS 50.000,- dotiert und wird alle zwei Jahr ausgeschrieben.


ROMAN ULRICH SEXL-Preis

 

Allgemeine Bedingungen für die Vergabe

Die Österreichische Physikalische Gesellschaft stiftet mit dem Ziel der Förderung einer motivierenden und effizienten physikalischen Lehre den ROMAN-ULRICH-SEXL-Preis.

Die auszuzeichnenden Leistungen können in der Lehre, in der Unterrichtsplanung und -erteilung auf jedem Wissensniveau, im Rahmen der Lehrerfortbildung, der Erwachsenenbildung oder bei der Erstellung von Lehrbehelfen jeder Art erbracht werden. Es werden nur solche Leistungen ausgezeichnet, die sich in der Lehrpraxis bewährt haben. Als Preisträger kommen Personen bzw. Personengruppen in Betracht, die ihre auszuzeichnenden Leistungen in Österreich erbracht haben oder deren Arbeiten für Österreich besondere Bedeutung haben.

Vorschläge auf Auszeichnung können durch jedes Mitglied der ÖPG gemacht werden. Eigenbewerbung ist ausgeschlossen.

Über die Zuerkennung des Preises entscheidet der Vorstand der ÖPG unter Ausschluß des Rechtsweges. Der Preis ist derzeit mit 1500 € dotiert, die abwechselnd vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und vom Bundesministerium für Unterricht zur Verfügung gestellt werden.


KARLHEINZ SEEGER-Preis

 

Der Fachausschuss Festkörperphysik der ÖPG vergibt gemäß Beschluß durch den Vorstand der ÖPG vom 20. 09. 1994 den Festkörperphysik-Preis des Fachausschusses Festkörperphysik, einen Preis für hervorragende Dissertationen auf dem Gebiet der Festkörperphysik. Der sog. Karlheinz Seeger-Preis ist derzeit mit 1500 € dotiert und wird aus Mitteln der gemeinnützigen Santner-Stiftung (Anton Paar GmbH, Graz) finanziert.

Der Beschluß zur Vergabe dieses Preises erfolgte auf Anregung des Vorsitzenden des Fachausschusses für Festkörperphysik, Univ. Doz. Dipl.-Ing. Dr. techn. Günther Leising und der Fachausschusssitzung vom 20. 09. 1994. Ziel des Preises ist die Förderung von jungen WissenschafterInnen und eine Belebung der wissenschaftlichen Aktivitäten des Fachausschusses Festkörperphysik. Insbesonders sollen junge KollegInnen motiviert werden, zu diesen Aktivitäten des Fachausschusses Festkörperphysik beizutragen. Der Preis kann höchstens einmal jährlich, und nur ungeteilt, vergeben werden.

Die auszuzeichnende Dissertation muss an einer österreichischen Universität eingereicht und approbiert sein. Weiters soll die Approbation nicht länger als zwei Kalenderjahre zurückliegen. Im Sinne der Nachwuchsförderung soll der/die PreisträgerIn in der Regel nicht älter als 35 Jahre sein.

Anträge auf Auszeichnung einer Dissertation können durch jedes ÖPG-Mitglied mit abgeschlossenem Hochschulstudium gestellt werden, nicht aber von dem/der Auszuzeichnenden selbst. Die Anträge sind zeitgerecht unter Beilage einer ausführlichen Begründung und eines gebundenen Exemplars der auszuzeichnenden Dissertation dem/der Vorsitzenden des Fachausschusses Festkörperphysik zu übermitteln. Der Einreichtermin wird in der jährlichen Ausschreibung derart festgelegt, dass eine ausreichende Begutachtungsfrist vor Drucklegung des Programms der Jahrestagung der ÖPG gewährleistet ist.

Über die Anträge entscheidet ein Komitee, bestehend aus dem/der Vorsitzenden des Fachausschusses Festkörperphysik und seinen/ihren 3 unmittelbaren VorgängerInnen, mit der Mehrheit (d.h. mit mehr als der Hälfte) der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Den Vorsitz führt der/die amtierende Vorsitzende des Fachausschusses. Zur Beschlussfähigkeit ist die persönliche Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern des Komitees notwendig. Eine Beschlussfassung hat möglichst vor der Drucklegung des Programms der Jahrestagung der ÖPG zu erfolgen.

Die Überreichung der Auszeichnungsurkunde, verbunden mit einem Vortrag des/der PreisträgerIn erfolgt im Rahmen der Jahreshaupttagung der ÖPG. Der/die PreisträgerIn soll ebenfalls auf die jährliche Tagung des Fachausschusses Festkörperphysik eingeladen werden.

Die erste Ausschreibung des Festkörperphysik-Preises erfolgte für das Jahr 1995.

Die Umbenennung von Festkörperphysik-Preis auf Karlheinz Seeger-Preis wurde auf der Vorstandssitzung am 24. 9. 1996 beschlossen.

 


AT&S Forschungspreis

 

Für die Preiszuerkennung des AT&S-Forschungspreises kommt eine ausgezeichnete, eigenständige wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Festkörperphysik in Betracht, welche in der Regel im jeweils letzten Kalenderjahr erschienen sein soll. Sie muss entweder eine neue Methodik entwickeln oder grundlegend neue Resultate mittels bereits bekannter Methoden zu verzeichnen haben, und im Anspruch über einer Dissertation liegen.

Als PreisträgerInnen kommen NachwuchsphysikerInnen (DoktorandInnen, AssistentInnen, jüngere DozentInnen, welche in der Regel nicht älter als 35 Jahre sind) in Betracht. (Beamtete ProfessorInnen und InstitutsleiterInnen sind demnach von einer Preiszuerkennung ausgeschlossen!)

Nach den Vergabebedingungen dieses Forschungspreises muss die auszuzeichnende Arbeit im jeweils letzten Kalenderjahr an einer österreichischen Universität erstellt worden sein und der/die PreisträgerIn sollte nicht älter als 35 Jahre sein.

Anträge können von jedem ÖPG-Mitglied mit abgeschlossenem Universitätsstudium gestellt werden, jedoch nicht vom Auszuzeichnenden selbst.

Die Anträge sind zeitgerecht unter Beilage einer ausführlichen Begründung, sowie eines Exemplars und dreier Kopien der auszuzeichnenden Arbeit dem/der Vorsitzenden des Fachausschusses für Festkörperphysik zu übermitteln. Der Einreichtermin wird in der jährlichen Ausschreibung derart festgelegt, dass eine ausreichende Begutachtungsfrist vor Drucklegung des Programms der Jahrestagung der ÖPG gewährleistet ist.

Über die Anträge entscheidet der ÖPG-Vorstand mit Stimmenmehrheit. Die Überreichung der Auszeichnungsurkunde, verbunden mit einem Vortrag des/der PreisträgerIn, erfolgt im Rahmen der Jahrestagung der ÖPG.

Der AT&S Forschungspreis ist mit 2000 € dotiert und wird von der Firma AT&S gesponsert.


PHYSIK - Preisträger :

 

1955 K. Lintner FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
1957 G. Eder LUDWIG-BOLTZMANN-Preis
1964 F. Viehböck FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
1965 K. Baumann LUDWIG-BOLTZMANN-Preis
1966 H. Ebel und H. Münzer FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
1967 H.G. Latal LUDWIG-BOLTZMANN-Preis
1968 H.R. Kirchmayr FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
1969 A. Bartl und F. Hernegger LUDWIG-BOLTZMANN-Preis
1970 O.J. Eder FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
1971 D. Flamm LUDWIG-BOLTZMANN-Preis
1972 M. Pachel und P. Skalicky FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
1973 B. Schnizer LUDWIG-BOLTZMANN-Preis
1974 E. Gornik und N. Schwarz FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
1975 H. Kühnelt LUDWIG-BOLTZMANN-Preis
1976 G. Bauer und W. Lindinger FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
1977 G. Ecker LUDWIG-BOLTZMANN-Preis
1978 D. Hammer und W. Polanschütz FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
1979 J. Hafner und R. Kögerler LUDWIG BOLTZMANN-Preis
1980 H.P. Karnthaler FRITZ KOHLRAUSCH-Preis
1981 H. Grosse LUDWIG BOLTZMANN-Preis
1982 W. Jantsch und W. Steiner FRITZ KOHLRAUSCH-Preis
1983 P. Zoller LUDWIG-BOLTZMANN-Preis
1984 G. Magerl FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
1985 B. Baumgartner LUDWIG-BOLTZMANN-Preis
1986 H. Krenn und H.P. Steinrück FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
1987 F. Gesztesy LUDWIG-BOLTZMANN-Preis
R. Sobczak AVL-LIST-Preis
M. Cargnelli VIKTOR-HESS-Preis
1988 G. Leising FRITZ-KOHLRAUSCH-Preis
H.-J. Schmiedmayer VIKTOR HESS-Preis
1989 M. Neumann LUDWIG BOLTZMANN-Preis
R. Frühwirth VIKTOR HESS-Preis
1990 R. Höpfel und P. Scheier FRITZ KOHLRAUSCH-Preis
E. Benes AVL-LIST-Preis
A. Rebhan VIKTOR HESS-Preis
F. Stütz ROMAN ULRICH SEXL-Preis
1991 D. Weselka VIKTOR HESS-Preis
K. Lischka und H. Sitter AVL-LIST-Preis
A. Pflug ROMAN ULRICH SEXL-Preis
1992 M. Helm FRITZ KOHLRAUSCH-Preis
F.J. Natschläger ROMAN ULRICH SEXL-Preis
1993 H. Ritsch und M. Ritsch-Marte LUDWIG BOLTZMANN-Preis
U. Silber ROMAN ULRICH SEXL-Preis
G. Urban AVL-LIST-Preis
1994 F. Krausz FRITZ KOHLRAUSCH-Preis
G. Lechner und H. Mayr ROMAN ULRICH-SEXL-Preis
W. Beirl VIKTOR HESS-Preis
1995 C. Ambrosch-Draxl LUDWIG BOLTZMANN-Preis
R. Zeitlhofer und J. Zöchling ROMAN ULRICH SEXL-Preis
T. Strobl VIKTOR HESS-Preis
T. Fromherz FESTKÖRPERPHYSIKPREIS
1996 G. Springholz und H. Weinfurter FRITZ KOHLRAUSCH-Preis
A. Köck AVL-LIST-Preis
H. Pernegger VIKTOR HESS-Preis
C. Gmachl FESTKÖRPERPHYSIK-Preis
J. Pedarnig MAX AUWÄRTER-Preis
1997 G. Teschl LUDWIG BOLTZMANN-Preis
1998 C. Spielmann FRITZ KOHLRAUSCH-Preis
K. Hingerl AVL-LIST-Preis
U. Hohenester KARLHEINZ-SEEGER-Preis
1999 T. Rauscher LUDWIG BOLTZMANN-Preis
A. Darhuber KARLHEINZ-SEEGER-Preis
M. Nikbakht-Tehrani VIKTOR HESS-Preis
H. Heiml und E. Kohaut ROMAN ULRICH SEXL-Preis
2000 H.Kühnelt ROMAN ULRICH SEXL-Preis
M.Arndt FRITZ KOHLRAUSCH-Preis
D. Kopf AVL-LIST-Preis
B. Huber, V.Mayerhofer, A.Wallner Anerkennungspreise
M. Getzlaff MAX AUWÄRTER-Preis
A. Bonanni KARLHEINZ SEEGER-Preis
N. Neufeld VICTOR HESS - Preis
2001 G. Kresse LUDWIG BOLTZMANN-Preis
A. Wallner VIKTOR HESS-Preis
S. Draxler ROMAN ULRICH SEXL-Preis
2002 T. Pichler FRITZ KOHLRAUSCH-Preis
L. Widhalm VIKTOR HESS-Preis
A. Kiss ROMAN ULRICH SEXL-Preis
L. Vitali MAX AUWÄRTER-Preis
2003 C. Gattringer LUDWIG BOLTZMANN-Preis
B. Stremitzer und H. Scherz ROMAN ULRICH SEXL-Preis
D. Grumiller VIKTOR HESS-Preis
P. Puschnig KARLHEINZ-SEEGER-Preis
2004 E.J. List FRITZ KOHLRAUSCH-Preis
E. Stütz ROMAN ULRICH SEXL-Preis
B. C. Hiesmayr VIKTOR HESS-Preis
S. Kremmer AT&S-Preis
S. Cernusca und M. Kläui MAX AUWÄRTER-Preis
2005 A. Brandhuber LUDWIG BOLTZMANN-Preis
A. Mayer ROMAN ULRICH SEXL-Preis
C. Vockenhuber VIKTOR HESS-Preis
M. Sladecek AT&S Forschungspreis
2006 J. Stangl FRITZ KOHLRAUSCH-Preis
T. Duenbostl ROMAN ULRICH SEXL-Preis
H. Wöhri VIKTOR HESS-Preis
L.-M. Stadler KARLHEINZ-SEEGER-Preis
K. Hummer AT&S Forschungspreis
J.M. Lupton MAX AUWÄRTER-Preis
2007 L. Mathelitsch ROMAN ULRICH SEXL-Preis
S. Filip VIKTOR HESS-Preis
R. Brunner KARLHEINZ-SEEGER-Preis
P. Rabl LUDWIG BOLTZMANN-Preis

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Last modified : 05.10.2007 .